Vermietung
Grundsätzlich können Schul- und Sportanlagen gemietet werden. Die Aufsicht der Anlagen obliegt der Volksschulkommission. Gesuche für die Benützung müssen mindestens einen Monat im Voraus (für grössere Anlässe 2 Monate) schriftlich an die Schulleitung eingereicht werden.
Die Benützungsreglemente und das Gesuchsformular können mit Mausklick auf den entsprechenden Link heruntergeladen werden. Sie liegen als PDF-Dateien (benötigt "Acrobat Reader") vor. Falls das Programm nicht auf Ihrem Computer installiert ist, können Sie dies hier gefahrlos und gratis per Mausklick auf das Acrobat-Logo nachholen.
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Benützungstarif auf Anfrage |
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