Vermietung

Grundsätzlich können Schul- und Sportanlagen gemietet werden. Die Aufsicht der Anlagen obliegt der Volksschulkommission. Gesuche für die Benützung müssen mindestens einen Monat im Voraus (für grössere Anlässe 2 Monate) schriftlich an die Schulleitung eingereicht werden.

Die Benützungsreglemente und das Gesuchsformular können mit Mausklick auf den entsprechenden Link heruntergeladen werden. Sie liegen als PDF-Dateien (benötigt "Acrobat Reader") vor. Falls das Programm nicht auf Ihrem Computer installiert ist, können Sie dies hier gefahrlos und gratis per Mausklick auf das Acrobat-Logo nachholen. 

Benützungsreglement Aula

Benützungsverordnung Gemeindesportanlagen

Benützungstarif auf Anfrage

 

 

Gesuch